Osteopathie & Fasziopathie
in einer Hand in Haan
„Harmonie ist nur dort, wo es kein Hindernis gibt.“
Wer ist Osteopath – Qualitätsicherung
Osteopathie gilt in Deutschland als Heilkunde und darf nur von Ärzten und Heilpraktikern uneingeschränkt ausgeübt werden. Eine bislang fehlende staatliche allgemeine Regelung hat zur Folge, dass Krankenkassen auch Kosten für Leistungen von Therapeuten übernehmen, die dadurch in den Konflikt mit dem Heilpraktikergesetz geraten können.
Zudem sind die Voraussetzungen für Teilkostenerstattungen völlig uneinheitlich. Oft muss der Kasse von ärztlicher Seite aus leistungsrechtlichen Gründen eine osteopathische Behandlung bescheinigt werden. Das wiederum degradiert den/die Heilpraktiker*in für Osteopathie zu einem Heilhilfsberuf, welcher Patienten nicht im Erstkontakt behandeln darf.
Durchgeführt werden kann die Behandlung laut Kassensatzung zumeist durch eine/n Therapeut*in, der/die entweder Mitglied in einem osteopathischen Fachverband ist oder über eine Ausbildung verfügt, die zum Beitritt in einen solchen Verband berechtigt. Doch so wenig die osteopathische Ausbildung derzeit einheitlich geregelt ist, so unterschiedlich sind auch die Anforderungen an eine Mitgliedschaft in den diversen Verbänden. Anforderungen variieren zwischen 300 und 1350 Stunden in der Weiterbildung.
Für Kassen wie Patienten sind diese Unterschiede kaum zu durchschauen. Für den Patienten fehlt die Transparenz, die er zur selbstbestimmten Entscheidung über seine Gesundheit braucht.
Ich habe meine 6-jährige berufsbegleitende Ausbildung an der STILL ACADEMY Osteopathie GmbH in Oberhausen absolviert, welche die von der WHO (Weltgesundheitsorganisation) empfohlenen Standards für eine osteopathische Weiterbildung von 1350 Stunden weit übertrifft (1680 Stunden).